Keine Pflicht zur Abnahme eines vertragswidrig mit Heckspoiler gelieferten Pkw
LG Bochum, Urteil vom 14.01.2002 - Aktenzeichen 6 O 265/01
DRsp Nr. 2003/16656
Keine Pflicht zur Abnahme eines vertragswidrig mit Heckspoiler gelieferten Pkw
Der Käufer eines entgegen schriftlicher Bestellung nicht mit Heckspoiler ausgestatteten, jedoch mit Spoiler geliefertem Kraftfahrzeugs braucht diesen Wagen - angesichts einer solchen "erheblichen Änderung" - nicht abzunehmen.