Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 25.Januar 2013 aufgehoben.
2.Der Betroffene wird freigesprochen.
3.Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
Das Amtsgericht Neuss hat den Betroffenen wegen "verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer" zu einer Geldbuße von 40EUR verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit der auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde, die der Einzelrichter mit Beschluss vom heutigen Tage auf Antrag des Betroffenen zugelassen hat, um die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen. Der Einzelrichter hat die Rechtsbeschwerde dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
II.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
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