Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. April 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin am 20.9.2016 einen versicherten Wegeunfall erlitten hat als sie nach dem Auftanken ihres Pkw stürzte.
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