d. »Ein deklaratorisches Anerkenntnis ... veränderte nicht die Länge der [hier] in § 852 BGB und § 14 StVG festgelegten ... Verjährungsfrist von drei Jahren, sondern führt gem. § 208 BGB nur zu einer Unterbrechung der Verjährung. Das Rechtsmittel des Kl. könnte ... [hier] nur dann Erfolg haben, wenn ein zu einer Verjährungsfrist von 30 Jahren führendes selbständiges (konstitutives) Anerkenntnis der Bekl. i.S. von § 781 BGB [vorgelegen] hätte.«
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