FG Köln, vom 28.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 V 3715/05
Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des PKW infolge der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t
BFH, Beschluss vom 21.08.2006 - Aktenzeichen VII B 333/05
DRsp Nr. 2006/23530
Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des PKW infolge der Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t
Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des PKW geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die RL 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt und die darauf beruhende verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs sind kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich.