I.
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einer Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung geltend.
Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der Sonderkultur Tabakanbau, für den er bei der Beklagten eine Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung unter Vereinbarung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung - Ausgabe 2003 - und der Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einschließlich erweiterter Produkthaftpflichtversicherung - Ausgabe Juli 2003 - (Bl. 69 - 84 d. A.) abgeschlossen hat.
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