Die Klägerin bestellte am 08.01.1991 "per Leasing" einen B. 750 iA mit Sonderausstattungen zum Gesamtkaufpreis von 144.049,26 DM. Käuferin war die B.-Leasing GmbH, die ihre Gewährleistungsansprüche an die Klägerin abgetreten hat. Das Fahrzeug wurde der Klägerin am 15.04.1991 ausgeliefert.
Die Klägerin beanstandete bei der Beklagten mehrfach Mängel an der Elektronik und der Klimaanlage. Im Juli 1991 ließ sie das Fahrzeug, nachdem es auf der Autobahn liegengeblieben war, zur Firma H. in K. abschleppen, wo der Gaspedalwertgeber und das Steuergerät für den elektronischen Motorleistungsregler ausgetauscht wurden. Nach weiteren Rügen der Klägerin baute die Beklagte am 15.02.1992 nochmals einen neuen Gaspedalwertgeber ein. Mit Schreiben vom 03.04.1992 hielt die Klägerin ihre Reklamation aufrecht.
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