Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
BGH, Urteil vom 14.06.1994 - Aktenzeichen VI ZR 260/93
DRsp Nr. 1994/3094
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
»Die Anforderungen an den Beweis der Behauptung des Arztes, daß sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem vorgenommenen Eingriff entschlossen hätte, sind besonders hoch, wenn der Patient den Eingriff zunächst abgelehnt und sich hierzu erst bereit gefunden hat, nachdem der Arzt auf ihn eingewirkt hat.«