Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt das Recht, bis zur Entscheidung über seine diesbezügliche Klage vorläufig von seiner bulgarischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Gebrauch machen zu dürfen.
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