I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tirschenreuth vom 11. Mai 2011 mit den Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tirschenreuth zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht Tirschenreuth hat den Angeklagten am 11.5.2011 wegen fahrlässigen Gebrauchs eines nicht zugelassenen Fahrzeugs in Tatmehrheit mit Kennzeichenmissbrauch zu einer Geldbuße von 100,00 € und zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagten Revision eingelegt.
Mit der Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts.
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