Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25. März 2019,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 28.267,38 brutto zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Kläger trägt 43 %, die Beklagte 57 % der Kosten des Rechtsstreits.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Bonuszahlung an den Kläger für das Jahr 2017.
1. 2.
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