1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten bleiben als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Juni 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 88 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 12 %. Ausgenommen sind die Kosten, die durch die Verweisung entstanden sind; diese trägt der Kläger allein.
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