Der Kläger fordert von den Beklagten Ersatz des ihm bei einem Verkehrsunfall am 17. Februar 1964 auf der Bundesautobahn (BAB) Köln-Aachen erwachsenen Schadens. Die Erstbeklagte hat ihren Sitz in Belgien, die übrigen Parteien sind sämtlich belgische Staatsangehörige.
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