Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974 - Aktenzeichen 5 U 138/73
DRsp Nr. 1994/8549
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
Hat sich infolge eines Unfalls auf einer Autobahn ein Fahrzeugstau in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle gebildet und fährt ein Fahrzeug auf eines der dort stehenden Fahrzeuge auf und werden hierbei Personen verletzt, die den Fahrer des Wagens, auf den aufgefahren wurde, Hilfe leisten wollten, so trägt das auffahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.