Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß eines Fußgängers; Beweiswürdigung hinsichtlich der Angaben Unfallbeteiligter direkt nach dem Unfallgeschehen
OLG Hamm, vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 27 U 175/01
DRsp Nr. 2008/13583
Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß eines Fußgängers; Beweiswürdigung hinsichtlich der Angaben Unfallbeteiligter direkt nach dem Unfallgeschehen
1. Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit einem Fußgänger, der eine große verkehrsreiche Kreuzung mit mehreren Richtungsfahrspuren bei roter Fußgängerampel und außerhalb der Überwege überquert, so steht dem Fußgänger kein Schadensersatzanspruch zu, da die Betriebsgefahr des ihn anfahrenden Kfz nicht ins Gewicht fällt.2. Angaben von ersichtlich unter Schock stehenden Unfallbeteiligten direkt nach dem Unfallgeschehen sind mit äußerster Vorsicht zu würdigen.