Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges
KG, vom 24.10.2002 - Aktenzeichen 12 U 50/01
DRsp Nr. 2008/13539
Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges
»Der Führer eines Sattelzuges, an dessen Heck sich eine gelbe Rundleuchte sowie ein Warnschild ("Achtung, Anhänger schwenkt aus") befindet, darf nicht darauf vertrauen, dass dies andere Verkehrsteilnehmer so hinreichend warnt, dass er von den Sorgfaltspflichten beim Abbiegen nach rechts aus § 9 Abs. 1StVO befreit wäre. Kommt es beim Abbiegen nach rechts durch einen derartigen Sattelzug zu einer Kollision mit einem links daneben befindlichen Pkw, der in nicht ausreichendem Seitenabstand von hinten neben den Sattelzug gefahren ist, so kommt eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des Führers des Sattelzuges in Betracht, der den links neben seinem Fahrzeug befindlichen Pkw bei ordnungsgemäßer Rückschau hätte erkennen können.«