Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf einem Feldweg
OLG Koblenz, vom 07.07.1997 - Aktenzeichen 12 U 1312/96
DRsp Nr. 1999/9984
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf einem Feldweg
Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, einen Hund, der eine Hundeschule absolviert hat und auf Befehle und Zeichen hört, auf einem Feldweg anzuleinen. Stürzt ein Radfahrer, weil er auf den Hund überreagiert, so haftet der Hundehalter nicht.