Haftungsverteilung bei Sturz eines durch die in den Luftraum des Gehwegs hineinragende Ladung eines LKW erschreckten Fußgängers
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 1 S 190/95
DRsp Nr. 1997/1787
Haftungsverteilung bei Sturz eines durch die in den Luftraum des Gehwegs hineinragende Ladung eines LKW erschreckten Fußgängers
Erschrickt ein Fußgänger aufgrund der in den Luftraum des Gehwegs hineinragenden Ladung eines geparkten LKW, so dass er stolpert und zu Fall kommt, so steht ihm kein Schadensersatzanspruch zu.