Haftungsverteilung bei Schäden aufgrund eines lediglich aufgrund eines Anstoßes durch ein drittes Fahrzeug anspringenden LKW
OLG Köln, Urteil vom 07.06.1994 - Aktenzeichen 3 U 282/92
DRsp Nr. 1995/1732
Haftungsverteilung bei Schäden aufgrund eines lediglich aufgrund eines Anstoßes durch ein drittes Fahrzeug anspringenden LKW
»Ein LKW-Fahrer verstößt gegen § 14 Abs. 2StVO, wenn er beim Abstellen seines LKW nicht die Feststellbremse betätigt, und macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, wenn infolgedessen der noch betriebswarme Dieselmotor aufgrund des Anstoßes des LKW durch ein anderes auffahrendes Fahrzeug anspringt und der so in Gang gesetzte LKW Schäden an Gütern Dritter verursacht.«