LG Neuruppin, vom 14.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen O 372/94
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen zwei sich im Landeanflug befindlichen Flugzeugen; Schmerzensgeld für die Verursachung eines [Luft-] Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Gesperrtes Geld bei Querschnittslähmung bei zusätzlicher Einbuße geistiger Fähigkeiten
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen 2 U 162/96
DRsp Nr. 2001/6328
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen zwei sich im Landeanflug befindlichen Flugzeugen; Schmerzensgeld für die Verursachung eines [Luft-] Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Gesperrtes Geld bei Querschnittslähmung bei zusätzlicher Einbuße geistiger Fähigkeiten
1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Flugzeuge, die sich im Landeanflug auf denselben Flugplatz befinden.2. 700000 DM [350000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes materiellen und immateriellen Zukunftsschadens (materieller und immaterieller Vorbehalt) für einen zum Unfallzeitpunkt 22-jährigen Mann aus Luftverkehrsunfall mit folgenden Verletzungen:Polytrauma nach Flugzeugabsturz; schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutung in das Ventrikelsystem, vorwiegend rechts; Blutungsherd in der rechtsseitigen Thalamusregion; mehrere Mandibulafrakturen; Zustand nach Spannungspneumothorax rechts; Kompressionsfraktur 9. BWK mit Dislokation der gesamten darunterliegenden Brustwirbelsäule nach dorsal um l cm; Fraktur des linken Oberarmes, distales Drittel; multiple Hautabschürfungen; Weichteilunterblutung oberhalb beider Beckenkämme. MdE von 100 % auf Dauer.
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