Haftungsverteilung bei Kollision zweier über einen Mittelstreifendurchbruch nach links abbiegender Fahrzeuge
KG, Urteil vom 05.04.1976 - Aktenzeichen 22 U 351/76
DRsp Nr. 1994/8020
Haftungsverteilung bei Kollision zweier über einen Mittelstreifendurchbruch nach links abbiegender Fahrzeuge
Biegen zwei Fahrzeuge, die versetzt hintereinander in einem Mittelstreifendurchbruch stehen, nach links auf die Gegenfahrbahn ab und kommt es dabei zu einer seitlichen Kollision, so trägt das vorne fahrende Fahrzeug die überwiegende Haftung, da es beim Linksabbiegen den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet hat. Es ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des voranfahrenden Fahrzeugs auszugehen.