Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Parteien die Kosten des Verfahrens erster Instanz zu je 1/2 tragen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 11.08.2010 auf der A. in .... ereignete.
1. 2. a) b)
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