Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Klägerin macht mit ihrer Klage Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.
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