Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der Fahrbahnmitte angeordneten Parkplatz
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2005 - Aktenzeichen I-1 U 137/04
DRsp Nr. 2008/11021
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der Fahrbahnmitte angeordneten Parkplatz
Biegt ein Fahrzeug auf einer mehrspurigen Fahrbahn in einen auf dem Mittelstreifen befindlichen Parkplatz nach links ein und fährt ihn dabei ein nachfolgendes Fahrzeug in die linke Seite, so ist von einer Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des in den Parkplatz einfahrenden Fahrzeugs auszugehen, da dessen Betriebsgefahr infolge des Abbiegemanövers leicht erhöht ist.