Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Ausweichen an einem Hindernis
LG Hagen, vom 22.01.2002 - Aktenzeichen 1 S 152/02
DRsp Nr. 2008/13671
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Ausweichen an einem Hindernis
Weicht ein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle einem Hindernis unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn aus und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des ausweichenden Fahrzeugs angemessen.