Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Schneeräumfahrzeug auf der Autobahn; Anforderungen an die Absicherung eines langsam fahrenden Räumfahrzeugs
OLG Braunschweig, Urteil vom 04.02.2002 - Aktenzeichen 7 U 67/01
DRsp Nr. 2005/14277
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Schneeräumfahrzeug auf der Autobahn; Anforderungen an die Absicherung eines langsam fahrenden Räumfahrzeugs
1. Ein Räumfahrzeug, das bei Dunkelheit unter Inanspruchnahme des Vorrechts gem. § 35 Abs. 8 den linken Fahrstreifen einer Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h befährt, ist durch einen rot-weißen Warnanstrich und die eingeschaltete Rundumleuchte hinreichend abgesichert.2. Kommt es infolge Unachtsamkeit und eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot zur Kollision eines PKW-Fahrers mit dem Räumfahrzeug, so haftet der PKW-Fahrer allein.