Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.1991 - Aktenzeichen 10 U 103/91
DRsp Nr. 1994/11327
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer
»Zur Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines wartepflichtigen Kraftfahrers mit einem Radfahrer, der eine gesperrte Straße benutzt [hier: zwei Drittel des Schadens sind vom Radfahrer zu tragen].«