Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nicht vorschriftsmäßig aufgestellten Verkehrsschild
AG Eilenburg, vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 2 C 5690/01
DRsp Nr. 2008/13734
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nicht vorschriftsmäßig aufgestellten Verkehrsschild
Kollidiert ein Fahrzeugführer mit einem nicht genügend hoch über der Fahrbahnoberfläche aufgestellten Hinweisschild auf eine Baustelle, so trifft den Bauunternehmer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die volle Haftung.