Haftungsverteilung bei Kollision mit einem links am Fahrbahnrand abgestellten Radlader
OLG Bamberg, Urteil vom 19.11.1991 - Aktenzeichen 5 U 154/88
DRsp Nr. 1998/10919
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem links am Fahrbahnrand abgestellten Radlader
Kommt es zu einer Kollision eines rechts am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen nach links ausweichenden PKW mit einem links am Fahrbahnrand abgestellten Radlader, so trifft dem PKW eine Mithaftung von 20%.