Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen und quer zur Fahrbahn stehen gebliebenen Fahrzeug
OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.1985 - Aktenzeichen 12 U 369/84
DRsp Nr. 1994/11806
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen und quer zur Fahrbahn stehen gebliebenen Fahrzeug
Ein Pkw-Fahrer, der auf der Überholspur einer zweistreifigen Fahrbahn abrupt bremst, ins Schleudern gerät und schräg zur Fahrbahn stehen bleibt, kann von einem auf ihn auffahrenden Pkw-Fahrer nicht mehr als 40 % seines Unfallschadens ersetzt verlangen.