Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, überholenden Fahrzeug
OLG Koblenz, vom 10.04.1995 - Aktenzeichen 12 U 1189/94
DRsp Nr. 1997/1706
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, überholenden Fahrzeug
Ist ein Fahrzeug zum Bremsen gezwungen, weil ein Fahrzeug des Gegenverkehrs überholt, und kommt es dabei zu einer Kollision, so trifft das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung.