Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug im Zuge eines Überholvorgangs
OLG Nürnberg, Urteil vom 02.03.1961 - Aktenzeichen 3 U 184/60
DRsp Nr. 1994/13061
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug im Zuge eines Überholvorgangs
1. Wer sich dem Überholvorgang eines vorausfahrenden Fahrzeugs anschließt, ohne seinerseits Einblick in die Gegenfahrbahn zu haben, handelt verkehrswidrig und schuldhaft.2. Kommt es zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so trifft dieses eine Mithaftungsquote von 1/3, wenn es mit hoher Geschwindigkeit fuhr und der Unfall bei gehöriger Aufmerksamkeit und Reaktion vermeidbar gewesen wäre.