Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen der Folgen eines Unfalls, den sie am 22. Dezember 1962 in L. erlitten und den der Beklagte als Fahrer eines Lastzuges verursacht hat.
Als der Beklagte an diesem Tage gegen 9.45 Uhr mit dem Lastzug durch die Sch.-Straße in Richtung Stadtmitte fuhr, war der Motorwagen voll beladen, während der für 11,6 t zugelassene Anhänger nur eine Ladung von etwa 1 t trug. Dessen Lastreglerventil, das den Bremsdruck entsprechend dem jeweiligen Gewicht regelt und drei Einstellungen - "leer", "halb" und "voll" - aufweist, war auf "halb" eingestellt. Es hatte geschneit. Der Schnee war auf der 18,50 m breiten Sch.-Straße in der Fahrbahnmitte weitgehend, auf den je 3 m breiten gepflasterten Randstreifen dagegen fast überhaupt nicht abgefahren. Außerdem befanden sich auf der Fahrbahn vereinzelt Glatteisstellen.
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