Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Spurwechsels auf der Autobahn
OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1997 - Aktenzeichen 6 U 103/97
DRsp Nr. 1999/1737
Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Spurwechsels auf der Autobahn
»Kommt es im Zuge eines Spurwechsels des vorderen Fahrzeugs zu einem Auffahrunfall und besteht die ernsthafte Möglichkeit, daß es zu dem Auffahren infolge des Spurwechsels in Verbindung mit einer Bremsverzögerung des vorderen Fahrzeugs gekommen ist, ist eine Schadenteilung angemessen, wenn der Verschuldensnachweis auf beiden Seiten nicht geführt ist; für die Anwendung des Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden ist kein Raum.«