Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines haltenden Fahrzeugs
AG Jülich, Urteil vom 26.02.2008 - Aktenzeichen 11 C 299/07
DRsp Nr. 2009/22542
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines haltenden Fahrzeugs
Öffnet der Beifahrer die Beifahrertür und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, so kommt dessen Mithaftung unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr nicht in Betracht.