Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.11.2011 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 12.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2007 zu zahlen.
II.Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind:
1. 2. III. IV. V. VI.
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