Die Ehefrau des Beklagten, Frau Gertrud K., fuhr am 23. November 1961 gegen 14.45 Uhr mit dem Personenkraftwagen ihres Mannes (Volkswagen) auf der Autobahn von F. kommend in Richtung K. Bei km 645 auf der Gemarkung Ö. (Kreis R.) kam sie beim Überholen zweier Lastzüge auf der Überholbahn ins Schleudern. Dabei geriet der Wagen über den mittleren Grünstreifen auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit dem aus Richtung K. kommenden Volkswagen des Klägers zusammen. Frau K. stürzte aus ihrem Wagen und war sofort tot. Zwei Personen, die im Wagen des Klägers mitfuhren, erlagen ihren Verletzungen. Der Kläger wurde schwer verletzt. Sein Wagen erlitt Totalschaden.
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