Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem Kabelkasten
LG Dresden, vom 26.07.2002 - Aktenzeichen 16 O 5531/01
DRsp Nr. 2008/13658
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem Kabelkasten
Stößt ein Kraftfahrer beim Rückwärtsfahren auf einem öffentlichen Parkplatz auf einen versenkbaren Kabelkasten, der in geringfügiger Höhe ausgefahren ist, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Straßenbaulastträgers vorzunehmen. Der Kraftfahrer muss sich ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen, weil er die beim Ausparken zu beachtende Sorgfalt nicht beachtet hat.