Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 262,35 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2007 sowie weitere 48,73 Euro nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 22.062.007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/2 und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 1/2 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eine Berufung wird nicht zugelassen.
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