Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs
AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 04.01.2008 - Aktenzeichen 22 C 910/07
DRsp Nr. 2009/22531
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit der geöffneten Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs
Wird ein Fahrzeug mit geöffneter Fahrertür am Straßenrand abgestellt und fährt ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die Tür, so ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des vorbeifahrenden Fahrzeugs angemessen.