Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrads mit einem älteren die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
OLG Karlsruhe, vom 24.04.1987 - Aktenzeichen 10 U 219/86
DRsp Nr. 1996/1022
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrads mit einem älteren die Fahrbahn überquerenden Fußgänger
»1. Ein mit annähernd 50 km/h innerorts aus einer Kurve herausfahrender Motorradfahrer darf nach Inkrafttreten des § 3 Abs. 2aStVO gegenüber älteren, die Fahrbahn überquerenden Fußgängern, die an der Mittellinie kurz anhalten, nicht darauf vertrauen, daß diese dort stehen bleiben und nicht weitergehen.[Kommt es zu einer Kollision, so trifft dem Fußgänger ein Mitverschulden von 40%.]2. Ein Motorradfahrer handelt schuldhaft, wenn er aus Bremsbereitschaft heraus nur mit einer statt mit beiden Bremsen bremst.3. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes, wenn der Verletzte vier Wochen nach dem Unfall stirbt.«
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