Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem entgegenkommenden landwirtschaftlichen Gespann auf einer nur etwa 3,50 m breiten StraßeHöhe des Schmerzensgeldes bei 30%iger Mitverursachung
SchlHOLG, Urteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen 7 U 22/18 (n rk)
DRsp Nr. 2019/1446
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem entgegenkommenden landwirtschaftlichen Gespann auf einer nur etwa 3,50 m breiten StraßeHöhe des Schmerzensgeldes bei 30%iger Mitverursachung
1. Bei der Kollision eines Motorrades mit einem landwirtschaftlichen Gespann im Gegenverkehr auf einer nur rund 3,50 m breiten Straße rechtfertigt sich bei einem beiderseitigen Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf "halbe Sicht" und einem zusätzlichen Verstoß des landwirtschaftlichen Gespanns gegen das Rechtsfahrgebot eine Haftungsverteilung von 70 / 30 zu Lasten des Halters des landwirtschaftlichen Gespanns.2. Trotz eines 30 %-igen Mitverursachungsanteils kann sich bei schwersten Verletzungen und lebenslangen erheblichen unfallbedingten Folgen ein Schmerzensgeldbetrag von 180.000,- € rechtfertigen. Dies auch unter Berücksichtigung des Regulierungsverhaltens des Schädigers.Orientierungssätze:Quotierung bei beiderseitigem Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf "halbe Sicht".Schmerzensgeldbemessung bei schwersten Verletzungen und unfallbedingten Folgen; vorwerfbares defizitäres Regulierungsverhalten.
Tenor
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