Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit nachfolgendem Verkehr
LG Münster, vom 13.02.2002 - Aktenzeichen 14 O 25/01
DRsp Nr. 2008/13708
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit nachfolgendem Verkehr
Biegt ein Fahrzeug nach links in eine Vorfahrtstraße ein und beachtet es dabei den Vorrang eines von hinten auf der Vorfahrtstraße herannahenden Fahrzeugs nicht, so ist von einer Mithaftung des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs von 50% auszugehen, wenn dieses die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20-25% überschreitet und der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.