Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - das am 1. November 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 50.000 € (Schmerzensgeld) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 05.11.2010 zu zahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.321,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 15.04.2011 zu zahlen, sowie 3.364,73 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 30.10.2011 zu zahlen.
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