Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 4. Oktober 2010 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2060,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 14. Januar 2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 7. April 2009 sowie 12 € Akteneinsichtsgebühr zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 63 % zu tragen, die Beklagten haben als Gesamtschuldner 37 % der Kosten zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Mehrkosten der Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Michelstadt, die der Kläger allein zu tragen hat.
Die Urteile sind vorläufig vollstreckbar.
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