Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
AG Zerbst, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen 6 C 498/07
DRsp Nr. 2009/22536
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Überholt ein Kfz innerorts ein anderes 20 m vor einer uneinsehbaren Kurve, und kommt es zu einer Kollision, weil das überholte Kfz links abbog, trifft den Überholer eine Mithaftung von 30 %.