LG Gießen - Urteil vom 07.02.1996
1 S 429/95
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp II(286)272c
ZfS 1996, 171
ZfS 1996, 171
ZfS 1996, 171

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

LG Gießen, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 1 S 429/95

DRsp Nr. 1997/1961

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Setzt ein Fahrzeug rückwärts aus einer rechts neben der Fahrbahn befindlichen Parklücke heraus, ordnet es sich alsdann unter Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers in den fließenden Verkehr ein, um dann sofort nach links in ein Grundstück einzubiegen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so trägt der Linksabbieger die alleinige Haftung, da das überholende Fahrzeug nicht davon ausgehen musste, dass durch die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ein Linksabbiegevorgang angezeigt würde.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen
DRsp II(286)272c
ZfS 1996, 171
ZfS 1996, 171
ZfS 1996, 171