Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
LG Gießen, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 1 S 429/95
DRsp Nr. 1997/1961
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Setzt ein Fahrzeug rückwärts aus einer rechts neben der Fahrbahn befindlichen Parklücke heraus, ordnet es sich alsdann unter Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers in den fließenden Verkehr ein, um dann sofort nach links in ein Grundstück einzubiegen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so trägt der Linksabbieger die alleinige Haftung, da das überholende Fahrzeug nicht davon ausgehen musste, dass durch die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ein Linksabbiegevorgang angezeigt würde.