Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
SchlHOLG, vom 21.04.1993 - Aktenzeichen 9 U 18/92
DRsp Nr. 1994/13785
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
1. Ein Überholen bei unklarer Verkehrslage ist gegeben, wenn der Vorausfahrende bei Annäherung an eine nach links abzweigende Straße die Geschwindigkeit deutlich verlangsamt.2. Die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile führt zu 25% Mithaftung des Überholers gegenüber dem die Rückschaupflichten verletzenden Linksabbieger.