Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.1976 - Aktenzeichen 2 U 144/75
DRsp Nr. 1994/13577
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
1. Ein Linksabbieger darf nach Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers von nachfolgenden Fahrzeugen, die das Zeichen gefahrlos beachten können, auf der angezeigten Seite nicht mehr überholt werden. Hat der Vorausfahrende seine Absicht, nach links abzubiegen, rechtzeitig und deutlich kenntlich gemacht, so muss der Überholungswillige sein Vorhaben zurückstellen.2. Kommt es zu einer Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Linksabbieger und lässt sich nicht klären, ob der Linksabbieger rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hat, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.