Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.1980 - Aktenzeichen 4 U 110/79
DRsp Nr. 1994/13021
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines nach links in einen Feldweg abbiegenden Fahrzeugs mit einem drei Fahrzeuge überholenden PKW, so ist eine Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des Linksabbiegers gerechtfertigt, wenn dieser den Fahrtrichtungsanzeiger nicht rechtzeitig betätigt und die zweite Rückschau unterlassen hat.